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   BSG, 23.04.1992 - 5 RJ 70/90   

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BSG, 23.04.1992 - 5 RJ 70/90 (https://dejure.org/1992,1993)
BSG, Entscheidung vom 23.04.1992 - 5 RJ 70/90 (https://dejure.org/1992,1993)
BSG, Entscheidung vom 23. April 1992 - 5 RJ 70/90 (https://dejure.org/1992,1993)
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Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 2781
  • NZS 1992, 65
  • FamRZ 1993, 54
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 15.05.1991 - 5 RJ 58/90

    Obhuts- und Pflegeverhältnis zwischen Eltern und Kind

    Auszug aus BSG, 23.04.1992 - 5 RJ 70/90
    Der Senat hat diese Definition, in der das Fehlen eines Obhuts- und Pflegeverhältnisses zu den Eltern gefordert wird, auch für den Begriff des Pflegekindes in § 56 Abs. 2 Nr. 2 SGB I bei Anwendung des § 1227a Abs. 3 RVO zugrunde gelegt, dabei allerdings eine völlige "Lösung" der Beziehungen des Kindes zu seinen Eltern nicht verlangt (vgl. Senatsurteile vom 28. November 1990, SozR 3 GG - 1200 § 56 Nr. 2, 29. November 1990 - 5 RJ 35/90 - und 15. Mai 1991 - 5 RJ 58/90 -).

    An der im Urteil vom 15. Mai 1991 - 5 RJ 58/90 - insoweit geäußerten entgegenstehenden Rechtsauffassung, die allerdings nicht entscheidungserheblich war, hält der Senat nicht fest.

  • BFH, 12.06.1991 - III R 108/89

    Begriff des Pflegekindes: 1. Beitrag des Steuerpflichtigen zum Unterhalt nicht

    Auszug aus BSG, 23.04.1992 - 5 RJ 70/90
    Bei einem Kleinkind bedarf es vielmehr nach seiner Ansicht häufiger Kontakte, damit eine Eltern-Kind-Beziehung entstehen kann (vgl. BFH, Urteil vom 12. Juni 1991, 3 R 108/89; BFHE 165, 201).
  • BSG, 30.06.1966 - 12 RJ 162/64

    Aufnahme eines Kindes bei den Großeltern - Gemeinsamer Haushalt von Mutter und

    Auszug aus BSG, 23.04.1992 - 5 RJ 70/90
    Das BSG ist dabei davon ausgegangen, daß ein zweifaches Familienband, nämlich ein Familienband zwischen Mutter und Kind und der Pflegemutter und diesem Kind nicht gleichzeitig unterhalten werden kann (so bereits BSGE 12, 35, 37 f; 19, 106, 107; vgl. auch BSGE 25, 109, 111; 30, 28, 29 f).
  • BSG, 25.04.1963 - 4 RJ 341/61
    Auszug aus BSG, 23.04.1992 - 5 RJ 70/90
    Das BSG ist dabei davon ausgegangen, daß ein zweifaches Familienband, nämlich ein Familienband zwischen Mutter und Kind und der Pflegemutter und diesem Kind nicht gleichzeitig unterhalten werden kann (so bereits BSGE 12, 35, 37 f; 19, 106, 107; vgl. auch BSGE 25, 109, 111; 30, 28, 29 f).
  • BSG, 29.11.1990 - 5 RJ 35/90

    Voraussetzungen für die Anrechnung von Kindererziehungszeiten ihrer Enkelkinder

    Auszug aus BSG, 23.04.1992 - 5 RJ 70/90
    Der Senat hat diese Definition, in der das Fehlen eines Obhuts- und Pflegeverhältnisses zu den Eltern gefordert wird, auch für den Begriff des Pflegekindes in § 56 Abs. 2 Nr. 2 SGB I bei Anwendung des § 1227a Abs. 3 RVO zugrunde gelegt, dabei allerdings eine völlige "Lösung" der Beziehungen des Kindes zu seinen Eltern nicht verlangt (vgl. Senatsurteile vom 28. November 1990, SozR 3 GG - 1200 § 56 Nr. 2, 29. November 1990 - 5 RJ 35/90 - und 15. Mai 1991 - 5 RJ 58/90 -).
  • BSG, 10.07.1969 - 7 RKg 17/66

    Gemeinsamer Haushalt - Aufnahme von Enkelkindern - Aufnahme in großelterlichen

    Auszug aus BSG, 23.04.1992 - 5 RJ 70/90
    Das BSG ist dabei davon ausgegangen, daß ein zweifaches Familienband, nämlich ein Familienband zwischen Mutter und Kind und der Pflegemutter und diesem Kind nicht gleichzeitig unterhalten werden kann (so bereits BSGE 12, 35, 37 f; 19, 106, 107; vgl. auch BSGE 25, 109, 111; 30, 28, 29 f).
  • BSG, 01.07.2010 - B 13 R 67/09 R

    Nachversicherung - rückwirkende Erhebung von Säumniszuschlägen vom

    Ebenso wenig liegt in dem Schreiben ein Verzicht auf dessen Erhebung - etwa als Angebot einer Vereinbarung, eine Forderung nicht durchzusetzen (Erlassvertrag "pactum de non petendo", BSG vom 26.6.1980 - 5 RJ 70/90 - Juris RdNr 63 ).
  • BSG, 16.06.2016 - B 13 R 15/14 R

    Kindererziehungszeit - Berücksichtigungszeit wegen Kindererziehung - Zeiten der

    Hierfür ist nicht notwendig, dass es auf nicht absehbare Zeit oder jedenfalls bis zur Volljährigkeit des Kindes begründet wird (BSG Urteil vom 23.4.1992 - 5 RJ 70/90 - SozR 3-1200 § 56 Nr. 5 S 20) .

    Entscheidend ist vielmehr schon nach dem Wortlaut des Gesetzes, ob bei prognostisch vorausschauender Betrachtung (ex ante) zu einem bestimmten Zeitpunkt hinreichende Gründe für die Annahme bestehen, das Pflegeverhältnis werde über einen längeren Zeitraum bestehen (vgl BSG Urteil vom 23.4.1992 - 5 RJ 70/90 - SozR 3-1200 § 56 Nr. 5 S 20; BSG Urteil vom 26.8.1994 - 13 RJ 41/93 - Juris RdNr 18) .

  • BSG, 26.08.1994 - 13 RJ 41/93

    Anspruch auf eine höhere Rente wegen Erwerbsunfähigkeit unter Anrechnung einer

    Mit der vom erkennenden Senat zugelassenen Revision macht die Klägerin geltend, das LSG weiche mit seiner Ansicht, für die Beurteilung der Lösung des Familienbandes zwischen den leiblichen Eltern und dem Kind sei die Frage des finanziellen Unterhalts entscheidend, von der Rechtsprechung des BSG ab (Hinweis auf Urteile vom 22. April 1992 - 5 RJ 20/91 - und vom 23. April 1992 - 5 RJ 70/90 -).

    Von einer solchen voraussichtlichen Pflegedauer kann ausgegangen werden, wenn ein Säugling - wie hier - von dem sorgeberechtigten Elternteil wegen einer beruflichen Tätigkeit in ständige häusliche Pflege zu einer Pflegeperson gegeben wird (vgl BSG SozR 3-1200 § 56 Nr. 5).

    Wenn das Kind mit den Pflegeeltern in häuslicher Gemeinschaft lebt und die leiblichen Eltern das Kind nur gelegentlich bei Besuchen sehen, wird es schon nach dem äußeren Erscheinungsbild nur "besucht"; eine Beziehung wie zu einem eigenen Kind besteht dann nicht (vgl BSG SozR 3-1200 § 56 Nr. 5; s auch Senatsurteil vom 8. Oktober 1992 - 13 RJ 47/91 -).

    Der 5. Senat hat in seinem Urteil vom 23. April 1992 (SozR 3-1200 § 56 Nr. 5) unter Hinweis auf die Entwicklung des Begriffs des Pflegekindes im Bundeskindergeldgesetz (BKGG) und im SGB I herausgearbeitet, daß dieser Begriff im Sozialrecht von dem früheren Erfordernis, daß die Pflegeeltern einen Teil der Kosten des Unterhalts tragen, gelöst worden ist.

  • BSG, 08.10.1992 - 13 RJ 47/91

    Berücksichtigung einer weiteren Kindererziehungszeit für die Erziehung eines

    Bei der Begründung eines derartigen Verhältnisses im Säuglingsalter ist dafür ein Zeitraum von etwa drei Jahren ausreichend, weil sich ein Kind während dieser Zeit typischerweise soweit entwickelt, daß es aus der ständigen häuslichen Betreuung entlassen werden und zB in den Kindergarten gehen kann (vgl BSG, Urteil vom 23. April 1992 - 5 RJ 70/90 -, Umdruck S 7, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen; ähnlich auch Hauck/Haines, § 56 SGB I RdNr 8; Peters, SGB - Allgemeiner Teil, § 56 Anm 14).

    Bei Säuglingen, die von dem sorgeberechtigten Elternteil wegen einer beruflichen Tätigkeit in ständige häusliche Pflege zu einer Pflegeperson gegeben werden, kann deshalb regelmäßig von einer voraussichtlichen Pflegedauer von drei Jahren ausgegangen werden, weil sie von dem betreffenden Elternteil - dessen unveränderte berufliche Belastung vorausgesetzt - frühestens dann wegen der inzwischen geänderten Anforderungen an Pflege- und Betreuungsleistungen (Möglichkeit des Besuchs eines Kindergartens) in den eigenen Haushalt zurückgenommen werden können (vgl BSG, Urteil vom 23. April 1992 aaO, Umdruck S 8).

    In zwei neueren Entscheidungen (Urteile vom 22. April 1992 - 5 RJ 20/91 - und vom 23. April 1992 - 5 RJ 70/90 -, letzteres zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen) hat der 5. Senat das Erfordernis der Lösung des familiären Bandes zwischen den leiblichen Eltern und dem Kind näher konkretisiert: Insoweit ist von entscheidender Bedeutung, daß ein familiäres Band zwischen Mutter bzw Vater und Kind neben dem Wunsch der Mutter bzw des Vaters, den Kontakt zu dem eigenen Kind nicht zu lösen, auch voraussetzt, daß die Mutter bzw der Vater eine Eltern-Kind-Beziehung zu dem Kind tatsächlich aufbauen kann.

  • SG Freiburg, 14.01.2013 - S 22 R 1557/10

    Anrechnung von Kindererziehungszeiten - Voraussetzungen für die Annahme eines

    Das Bundessozialgericht hat in mehreren aus den 1990ern stammenden Entscheidungen zur Definition eines Pflegeverhältnisses i.S.v. § 56 Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 3 Nr. 3 SGB I in Analogie zu § 2 Abs. 1 Nr. 2 Bundeskindergeldgesetz (BKGG) und § 32 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Einkommenssteuergesetz (EStG) ausgeführt, dass ein Pflegeverhältnis i.S.v. § 56 Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 3 Nr. 3 SGB I und somit eine Elterneigenschaft i.S.v. § 56 SGB VI gegeben ist, wenn zwischen dem Kind und der betreuenden Person eine häusliche Gemeinschaft besteht, das Pflegeverhältnis auf "längere Dauer" angelegt ist und ein Obhuts- und Pflegeverhältnis zwischen dem Kind und seinen leiblichen Eltern nicht mehr besteht (vgl. BSG, Urt. v. 22.04.1992 - 5 RJ 20/91 -, zit. in Juris Rn. 18 ff.; Urt. v. 23.04.1992 - 5 RJ 70/90 -, zit. in Juris Rn. 17 ff.; Urt. v. 08.10.1992 - 13 RJ 47/91 -, zit. in Juris Rn. 23 ff.; s.a. LSG Niedersachsen, Urt. v. 27.03.1996 - L 1 J 232/95 -, zit. in Juris; SG Lüneburg, Urt. v. 21.05.2008 - S 14 R 394/05 -, zit. in Juris Rn. 26 ff.).

    Auch das Bundessozialgericht hat in späteren Entscheidungen ausdrücklich davon Abstand genommen (vgl. BSG, Urt. v. 22.04.1992 - 5 RJ 20/91 -, a.a.O. Rn. 19; Urt. v. 23.04.1992 - 5 RJ 70/90 -, a.a.O. Rn. 18) Ein solches Erfordernis der vollständigen Lösung des Kindes zu seinen Eltern widerspricht zum einem dem Inhalt förmlicher Pflegeverhältnisse nach dem Jugendhilferecht, in denen grundsätzlich darauf geachtet wird, dass die Kinder - soweit dies im Einzelfall möglich ist - Kontakt zur Herkunftsfamilie halten.

    Für die Annahme eines Pflegeverhältnisses von längerer Dauer ist daher maßgebend, wenn es für einen Zeitraum begründet wird, der einen für die körperliche und geistige Entwicklung des Kindes erheblichen Zeitraum erfasst (vgl. nur BSG, Urt. v. 23.04.1992 - 5 RJ 70/90 -, a.a.O. Rn. 21).

  • LSG Baden-Württemberg, 29.04.2014 - L 11 R 3381/12

    Kindererziehungszeit - Berücksichtigungszeit wegen Kindererziehung - Zeiten der

    Denn innerhalb der ersten drei Lebensjahre entwickelt sich ein Kind typischerweise so weit, dass es aus der ständigen häuslichen Betreuung entlassen werden und zB in den Kindergarten gehen kann (BSG 23.04.1992, 5 RJ 70/90, SozR 3-1200 § 56 Nr. 5).
  • LSG Hessen, 02.07.2013 - L 2 R 90/13

    Kindererziehungszeit - Berücksichtigungszeit wegen Kindererziehung -

    Dabei komme es auf eine zu Beginn des Pflegeverhältnisses vorausschauende Betrachtung an (BSG vom 23. April 1992 - B 5 RJ 70/90).

    Denn innerhalb der ersten drei Lebensjahre entwickelt sich ein Kind typischerweise so weit, dass es aus der ständigen häuslichen Betreuung entlassen werden und z.B. in den Kindergarten gehen kann (BSG vom 23. April 1992 - 5 RJ 70/90).

  • LSG Hessen, 16.09.2014 - L 2 R 8/14

    Gewährung einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen

    Denn innerhalb der ersten drei Lebensjahre entwickelt sich ein Kind typischerweise so weit, dass es aus der ständigen häuslichen Betreuung entlassen werden und z.B. in den Kindergarten gehen kann (BSG vom 23. April 1992 - 5 RJ 70/90).
  • SG Lüneburg, 21.05.2008 - S 14 R 394/05

    Anerkennung von Kindererziehungs- und Kinderberücksichtigungszeiten bei Erziehung

    Wie das Bundessozialgericht in seiner Entscheidung vom 23. April 1992 (BSG SozR 3-1200 § 56 Nr. 5) ausführt, ist ein Pflegekindschaftsverhältnis nicht davon abhängig, dass der Unterhalt oder ein wesentlicher Teil des Unterhalts von den Pflegeeltern getragen wird.
  • SG Landshut, 07.12.2020 - S 5 R 377/18

    Bescheid, Altersrente, Leistungen, Kindererziehung, Widerspruch,

    Denn innerhalb der ersten drei Lebensjahre entwickelt sich ein Kind typischerweise so weit, dass es aus der ständigen häuslichen Betreuung entlassen werden und z.B. in den Kindergarten gehen kann (so BSG vom 23.04.1992 -5 RJ 70/90- in juris).
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